Leistungspakete

Kaufmännische und technische Verwaltung von WEG

Wir übernehmen für Sie die Verwaltungsaufgaben Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft

Kaufmännische Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Vorbereitung und Abhaltung der Wohnungseigentümerversammlung inklusive Erstellung des Protokolls
  • Vollzug von Beschlüssen und Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft im Bereich der ordnungsmäßigen Verwaltung
  • Überwachung der Hausgeldzahlungen und der Sonderumlagen
  • Kontrolle der Pflege der Anlage (Reinigungskraft/ Gärtner/ Hausmeister)
  • Behördengänge
  • jährliche Hausgeldabrechnungen

Technische Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Kontrolle des baulichen Zustandes des Objektes
  • Prüfen und Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, sowie bauliche Veränderungen gemäß Beschlussfassung
  • Feststellung und Behebung von Schäden (Angebotseinholung, Auftragsvergabe, -kontrolle)
  • Abschluss von Wartungsverträgen (Heizung, Hebeanlagen, RWA etc.)

Kaufmännische und technische Verwaltung von Miethäusern

Kaufmännische Verwaltung

  • Kontrolle und ggf. Anmahnung eingehender Mieten und Nebenkosten
  • Führung / Überwachung der Mietkautionen
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Einrichtung und Führung eines objektbezogenen Miet-Treuhandkontos, getrennt vom Privatvermögen des Verwalters
  • Erstellung und Abschluss von Mietverträgen
  • Behördengänge
  • Versicherungsschutz des Objektes (Abschluss, Prüfen und Überwachung der Versicherungsverträge)
  • Kontrolle der Pflege der Anlage (Reinigungskräfte/ Gärtner/ Hausmeister)
  • Erstellung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung
  • Ansprechpartner für die Mieter bei Fragen und Streitigkeiten innerhalb des Hauses
  • Überwachung der Hausordnung

Technische Verwaltung

  • Kontrolle des baulichen Zustandes des Objektes
  • Abschluss von Wartungsverträgen (Heizung, Hebeanlagen, RWA etc.)
  • laufende Instandhaltung, d.h. Beauftragung der Handwerker bei kleinen Reparaturen (bei größeren Reparaturen nach vorheriger Abstimmung mit dem Eigentümer)

jetzt beraten lassen